Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Unterdrückung durch das Ortega-Murillo-Regime in Nicaragua, die sich insbesondere gegen Menschenrechtsverteidiger, Oppositionelle und religiöse Gemeinschaften richtet
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Nicaragua,
– gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass das Regime in Nicaragua seit 2018 unter anderem Menschenrechtsverteidiger und Vertreter der Opposition sowie religiöser Gemeinschaften systematisch, wiederholt und willkürlich verfolgt; in der Erwägung, dass mehr als 5 600 nichtstaatliche Organisationen, darunter auch religiöse Gruppen hauptsächlich katholischer Konfession, aufgelöst und ihre Vermögenswerte beschlagnahmt wurden;
B. in der Erwägung, dass inhaftierte Oppositionelle sowie Menschenrechtsverteidiger des Landes verwiesen wurden und ihnen ihre Staatsangehörigkeit und ihre politischen Rechte aberkannt wurden; in der Erwägung, dass seit 2018 245 Geistliche willkürlich verhaftet oder ausgewiesen wurden, darunter Sacharow-Preis-Finalist Bischof Rolando Álvarez;
C. in der Erwägung, dass das Regime im Januar 2025 eine Verfassungsreform verabschiedet hat, mit der die Gewaltenteilung und der politische Pluralismus abgeschafft werden und eine gemeinsame Präsidentschaft Ortega-Murillo begründet wird, welche sämtliche Staatsorgane sowie unabhängige Einrichtungen und Medien kontrolliert und internationale Menschenrechtskonventionen sowie völkerrechtliche Verträge missachtet;
1. verurteilt entschieden die vom Ortega-Murillo-Regime begangenen weitreichenden systematischen Menschenrechtsverletzungen, die sich gegen die Bevölkerung Nicaraguas, die demokratische Opposition, Studierende und Organisationen der Zivilgesellschaft richten, sowie die Verfolgung von Religionsführern, insbesondere katholischer Konfession; fordert nachdrücklich die unverzügliche Freilassung aller willkürlich inhaftierten Personen sowie die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit, der Legitimität aller Organisationen und sämtlicher Freiheiten und Rechte von im Exil lebenden Personen, einschließlich der Sicherstellung ihrer sicheren Rückkehr; beharrt darauf, dass es sich hierbei um grundlegende Voraussetzungen für einen künftigen konstruktiven Dialog jedweder Form handelt;
2. verurteilt die Instrumentalisierung von Staatenlosigkeit und Exil als Waffe gegen Andersdenkende; bekräftigt, dass die Einschränkungen des zivilgesellschaftlichen Raums beendet werden müssen und das Recht auf Widerspruch geachtet werden muss;
3. fordert das Ortega-Murillo-Regime auf, seine Verfassungsreform und alle repressiven Gesetze, mit denen der Totalitarismus institutionalisiert wird, rückgängig zu machen, seinen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen und die Empfehlungen der Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen in Bezug auf Nicaragua umzusetzen; fordert, dass das Mandat der Expertengruppe verlängert wird;
4. fordert die EU auf, bei der Zuweisung von EU-Mitteln, auch über multilaterale Einrichtungen und Finanzinstitute, spezifische Sicherheitsvorkehrungen für die Einhaltung der Menschenrechte vorzusehen und sicherzustellen, dass die Mittel nicht zur Stärkung des Ortega-Murillo-Regimes beitragen;
5. betont, dass zivilgesellschaftliche Organisationen, Menschenrechtsverteidiger, die katholische Kirche und Journalisten in Nicaragua eine Schlüsselrolle spielen; fordert die EU auf, ihren regelmäßigen Dialog mit diesen Akteuren, auch mit jenen im Exil, zwecks Unterstützung ihrer unverzichtbaren Arbeit, sowie mit Ländern, die aus Nicaragua fliehende Migranten aufnehmen, wie etwa Costa Rica, zu intensivieren;
6. fordert die Mitgliedstaaten auf, gemäß dem Römischen Statut mittels des Internationalen Strafgerichtshofs Ermittlungen gegen das Ortega-Murillo-Regime wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzuleiten;
7. bekräftigt seine Forderung, dass die Demokratieklausel des EU-Assoziierungsabkommens ausgelöst wird; lehnt jegliche Möglichkeit eines parlamentarischen Dialogs mit Mitgliedern der vom Regime kontrollierten Nationalversammlung Nicaraguas ab;
8. bekräftigt seine Forderung, die Liste der mit Sanktionen belegten Personen um Daniel Ortega, Rosario Murillo und den engsten Kreis ihrer Vertrauten zu erweitern;
9. fordert die sofortige Auslieferung von Alessio Casimirri nach Italien;
10. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Mitgliedstaaten und den Staatsorganen Nicaraguas zu übermitteln.