Die zweijährige Kündigungsfrist läuft am 19. November ab – Nicaragua wird aus der OAS ausscheiden. Die Aufforderungen zur Einhaltung der Menschenrechte gilt aber für die Zeit bis November 2023.
Nicaragua zieht sich aus der OAS zurück » latinapress Nachrichten (latina-press.com)
aus dem Artikel:
„Darüber hinaus wird in dem Gutachten des Interamerikanischen Gerichtshofs hervorgehoben, dass „Gewohnheitsnormen, aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen abgeleitete Normen und solche, die sich auf das Jus cogens beziehen, den Staat weiterhin durch das allgemeine Völkerrecht binden“. Dabei handelt es sich um allgemein anerkannte Normen, die grundlegende Werte wie das Verbot von Folter oder Völkermord schützen. Dem Rechtsgutachten zufolge ist Nicaragua trotz seines Austritts aus der OAS nach wie vor zur Einhaltung dieser Normen verpflichtet, obwohl es sie nicht einhält.“