Der Frieden und die Entwicklung der nicaraguanischen Karibikküste erfordern die Legalisierung indigener und afro-indigener Gebiete zur Sicherung des kommunalen Eigentums und der Umweltgerechtigkeit. Dies sollte mit einem Dialog und einem Konsens über Vorschläge zwischen dem nicaraguanischen Staat und den indigenen Völkern einhergehen, begleitet von Strategien zur Nutzung internationaler Menschenrechtsmechanismen im Rahmen des Aufbaus einer Kultur des Friedens.
Unser Rechtshilfefonds unterstützt die Verteidigung indigener Gebiete durch strategischen Rechtsbeistand. Er steht unserer Partnerorganisation CEJUDHCAN (Centro por la Justicia y Derechos Humanos de la Costa Atlántica de Nicaragua) zur Verfügung, damit sie weiterhin Aktionen strategischer Rechtsstreitigkeiten und Lobbyarbeit in symbolischen Fällen zur Verteidigung der Gebiete und natürlichen Ressourcen der indigenen Völker an der Karibikküste Nicaraguas fördern kann.
Besondere Situation der indigenen Gebiete
Die indigenen Gebiete verfügen über ein besonderes Schutzregime, das hauptsächlich aus den Artikeln 5, 89 und 180 der Politischen Verfassung Nicaraguas, dem Gesetz Nr. 28 (Autonomiestatut) und dem Gesetz Nr. 445 des kommunalen Eigentumsregimes der indigenen Völker und ethnischen Gemeinschaften der autonomen Regionen der Atlantikküste Nicaraguas und der Flüsse Bocay, Coco, Indio und Maíz besteht, letztere zur Einhaltung des Urteils des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte der OAS im Falle der indigenen Gemeinschaft Mayangna (Sumo) Awas Tingni gegen den Staat Nicaragua geschaffen.
Kolonisierung hält weiter an
Zwar hat der Staat Nicaragua 23 indigene und afro-indigene Gebiete mit 304 Gemeinschaften abgegrenzt und ihnen kollektive Rechte auf Herrschaft, Besitz, Besetzung und Nutznießung gemäß ihren traditionellen Formen des kommunalen Eigentums gewährt. Obwohl diese Gebiete bereits markiert sind, ist die „Sanierung“ (d.h. Rückführung von weißen Siedlern die hier nicht traditionell wohnen), noch nicht abgeschlossen. Der nicaraguanische Staat hat die notwendigen Mechanismen zur Durchsetzung des Gesetzes über die Rechte der indigenen Völker noch nicht geschaffen. Die Unterlassung der „Sanierung“ hat zu Gewalt in den Gemeinden geführt, indem Kolonisten/Dritte in mindestens 21 indigenen und afro-abstammenden Gebieten mit mehr als 270 indigenen Gemeinden massiv eingedrungen sind und diese kolonisiert wurden.
Im besonderen Fall der Miskitu-Bevölkerung an der Karibikküste führte die Anwesenheit von Siedlern oder Dritten in indigenen Gemeinschaften seit 2014 zu Gewaltsituationen, die von Entführungen, dem Verschwinden von Menschen bis hin zur Ermordung indigener Führer reichten; Siedler reißen die Gebiete und Lebensgrundlagen indigener Völker an sich, beeinträchtigen ihre land- und forstwirtschaftlichen Obst- und Arzneipflanzensysteme, von denen der Bestand dieser Völker abhängt, und vertreiben sie dadurch gewaltsam aus ihren traditionellen Gebieten. Die Auswirkungen der Invasion der Kolonisten sind verheerend und gefährden das Leben der Mitglieder der Gemeinschaften, die historische Kontinuität der indigenen Völker und die Existenz von Mutter Erde selbst.
Angesichts schwerer Verstöße gegen die territorialen Rechte indigener Völker, der Tatsache, dass der Staat Nicaragua keinen staatlichen Schutz bietet, und der anhaltenden Gewaltsituation in indigenen Gemeinschaften haben die Organe des Interamerikanischen Menschenrechtssystems der OAS 12 Gemeinschaften des Miskitu-Volkes vorsorgliche und vorläufige Maßnahmen gewährt, um das Leben und die Integrität der Mitglieder der Gemeinschaften zu gewährleisten. Die IACHR ersuchte den Staat Nicaragua, unverzüglich alle Maßnahmen zu ergreifen, die auf die Beseitigung der bestehenden Gewalt sowie den Schutz und die Gewährleistung der Achtung des Lebens, der persönlichen und territorialen Unversehrtheit und der kulturellen Identität zugunsten der Mitglieder der indigenen Bevölkerung der Miskitu abzielen, die in den begünstigten Gemeinschaften der Gemeinde Waspam an der nördlichen Karibikküste Nicaraguas leben.
Dennoch hat der Staat keine konkreten Maßnahmen zum Schutz von Leben, Gebiet und kultureller Identität ergriffen.
Indigene Völker und Afro-Nachkommen haben zusammen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und religiösen Institutionen zahlreiche Lobbyarbeit zur Umsetzung der territorialen Säuberung geleistet. Der Staat Nicaragua hat sich jedoch geweigert, diesen Prozess durchzuführen, und ignoriert die Invasionen in die Gebiete und die damit verbundene Bedrohung.
Was unser Rechtshilfefonds für CEJUDHCAN leisten kann
Mit dem Rechtshilfefonds möchte CEJUDHCAN folgende Probleme lösen:
- Eingeschränkter Zugang zur Justiz, um die letzte Phase der territorialen Abgrenzung abzuschließen: Technische und rechtliche Beratung wird angeboten, um einen Konsens über Vorschläge der 12 indigenen Gemeinschaften mit Schutzmaßnahmen zur territorialen „Sanierung“ zu erzielen.
- Kriminalisierung von Führungskräften und Gemeindemitgliedern in Gemeinschaften und Menschenrechtsaktivisten: Gerichtsverhandlung in symbolischen Fällen der Verletzung der Rechte indigener Völker.
- Die Nichteinhaltung der internationalen Menschenrechtsmechanismen des Interamerikanischen Menschenrechtssystems der OAS durch den Staat Nicaragua: Es ist notwendig, die Umsetzung der Schutzmaßnahmen der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (IACHR) und der vorläufigen Maßnahmen der IACHR in Gang zu setzen. Ein vierteljährlicher Bericht über Menschenrechtsverletzungen und neue Vorfälle mit Gemeinschaften wird erstellt und vorgestellt. Erstellung von Schriftsätzen und Beteiligung an der Überwachung der Einhaltung von Schutzmaßnahmen.
Lottie Cunningham Wren, Präsidentin CEJUDHCAN (Zentrum für Gerechtigkeit und Menschenrechte an der Atlantikküste Nicaraguas)
Puerto Cabezas, Autonome Region der Karibikküste Nicaraguas.
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Stichwort: Indigene Rechte in Nicaragua
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