Anwaltskanzleien werben für Klagen in Millionenhöhe
Schon öfter hat das „Wuppertaler Aktionsbündnis gegen TTIP und andere Freihandelsfallen“ alarmiert, dass ausländische Investoren Staaten verklagen können, wenn sie sich durch Gesetze eines Landes, in dem sie wirtschaftlich tätig sind, benachteiligt fühlen. Im Rahmen von Freihandelsabkommen werden solche Forderung im geheimen Kämmerchen beraten und entschieden. Diese Schiedsgerichte (Investor-State-Dispute-Settlement, ISDS) legen dann die Entschädigung, die eine Regierung dem Investor für eine angebliche Enteignung oder entgangene Gewinne zahlen muss, fest.
Staaten, die z.B. Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie zum Schutz ihrer Bürger*innen oder gegen den Kollaps der eigenen Wirtschaft ergreifen, sollten lt. geschäftstüchtiger Anwaltskanzleien von ausländische Investoren verklagt werden, auch wenn die Maßnahmen rechtlich korrekt oder moralisch wünschenswert sind. So könnten etwa private Versorgungsunternehmen in Bolivien oder Kolumbien klagen, weil die Haushalte Wasser zum Händewaschen bekommen, auch wenn die Rechnung nicht bezahlt wurde. Andere Staaten können von Immobilienfirmen angegriffen werden, wenn sie Mieter, die in der Krise die Miete nicht zahlen können, vor Räumung schützen. Investoren nutzen die Klagemöglichkeiten gerne, denn sie haben nichts zu verlieren. Das Paralleljustizsystem ISDS ist eine Einbahnstraße, die privaten Investoren nur Rechte, aber keine Pflichten beschert. Das Gebaren der großen Konzerne und Anwaltskonsortien wollen wir mit der Expertin Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory (CEO), die eine Studie zu diesem Themenkomplex gemacht hat, unter die Lupe nehmen.